Die Anmeldung zum Berufsschulbesuch - auf Basis der Schulsprengelverordnung der Bildungsdirektion - erfolgt spätestens zwei Wochen nach Lehrvertragsunterfertigung. Zuständig ist der Lehrbetrieb. Die Wirtschaftskammer Salzburg (WKS) schickt gemeinsam mit dem Vertrag ein vorausgefülltes Formular "Anmeldung zum Berufsschulbesuch". Dieses muss firmenmäßig gezeichnet an uns gemailt oder gefaxt werden.
Die daraus resultierende Einberufung wird spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn an den Lehrbetrieb versandt. Die grundsätzliche Lehrgangseinteilung können Sie unter den Terminen nachschlagen.