Anmeldung und Einberufung

was zu tun ist...

Die Anmeldung zum Berufsschulbesuch - auf Basis der Schulsprengelverordnung der Bildungsdirektion - erfolgt spätestens zwei Wochen nach Lehrvertragsunterfertigung. Zuständig ist der Lehrbetrieb. Die Wirtschaftskammer Salzburg (WKS) schickt gemeinsam mit dem Vertrag ein vorausgefülltes Formular "Anmeldung zum Berufsschulbesuch". Dieses muss firmenmäßig gezeichnet an uns gemailt oder gefaxt werden.

Die daraus resultierende Einberufung wird spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn an den Lehrbetrieb versandt. Die grundsätzliche Lehrgangseinteilung können Sie unter den Terminen nachschlagen.

Umschulung

in Folge nicht angebotener Module...

Sollte für eine Schülerin oder einen Schüler innerhalb eines Modullehrberufs ein Haupt- oder Spezialmodul gewünscht werden, das an der LBS4 aus schulorganisatorischen Gründen nicht angeboten werden kann, muss ein Umschulungsansuchen in eine andere Berufsschule gestellt werden. Welche Module an der LBS4 angeboten werden, entnehmen Sie bitte der Schulsprengelverordnung bzw. unseren Lehrberufsseiten für:

Fehlstundenregelung

Nach § 9 Berufsausbildungsgesetz ist es die Pflicht des Lehrberechtigten, dem Lehrling, der zum Besuch der Berufsschule verpflichtet ist, die zum Schulbesuch erforderliche Zeit freizugeben und sie/ihn zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten. Als Berufsschule wollen wir den Lehrbetrieb sowie den/die Erziehungsberechtigten in dieser Hinsicht mit Darlegung nebenstehender Fehlstundenregelung der LBS 4 unterstützen.