Hausordnung

Was es in der Schule zu beachten gilt...

  1. Wir versperren unsere Straßenschuhe und Überkleider im zur Verfügung gestellten Garderobenkasten. Die Unterrichtsräume betreten wir nur mit Hausschuhen, die als solche erkennbar sind. Wertsachen verwahren wir sicher. Handys schalten wir aus.
  2. Alle Gegenstände, die den Unterricht stören, können vom/von der Lehrer/in abgenommen werden, werden aber zum Ende des Unterrichtsblocks zurückgegeben. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, werden vom/von der Lehrer/in in der Direktion abgegeben.
  3. In der Schule und bei Schulveranstaltungen besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot (Mitnahme, Konsum und Zustand).
  4. Es gilt das Rauchverbot gemäß TNRSG im Gebäude und auf der gesamten Liegenschaft der LBS4.
  5. Das Konsumieren sämtlicher Tabakerzeugnisse (Kautabak, Schnupftabak etc.) ist im Schulgebäude untersagt.
  6. Das Konsumieren von Getränken aus nicht verschließbaren Behältnissen (Dosen, Bechern etc.) ist während des Unterrichts und an Bildschirmarbeitsplätzen nicht gestattet.
  7. Kommt ein/eine Lehrer/in nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht, so ist dies nach zehn Minuten in der Direktion zu melden.
  8. Wir behandeln die schulischen Einrichtungen bzw. das Inventar sorgfältig, die AV-Geräte usw. bedienen nur die Lehrer/innen.
  9. Wir beachten alle Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften (kein Sitzen auf Fensterbänken, Hinauswerfen von Gegenständen, ...).
  10. Wir gehen sorgsam mit elektrischer Energie, Wasser und sonstigen Ressourcen um.
  11. Beim Verlassen des Unterrichts ist der/die Lehrer/in zu informieren. Unterrichtsfreigabe erfolgt ausschließlich durch die Direktion. Im Krankheitsfalle sind die Direktion und der Lehrbetrieb unverzüglich zu verständigen. Die Entschuldigung ist am nächsten Schultag unaufgefordert dem Klassenvorstand vorzulegen.
  12. Wir halten unsere Sitz- und Arbeitsplätze, unsere Unterrichtsräume sowie den gesamten Schulbereich sauber. Wir beachten die Müll- und Abfalltrennung sorgfältig. Am Ende des Unterrichts schließen wir die Fenster und sorgen für eingezogene Jalousien, die Sessel werden auf die Bänke gestellt.
  13. Jede Beschädigung und Verschmutzung in den Unterrichtsräumen, an deren Ausstattung oder an Unterrichtsmitteln sowie das Nichtfunktionieren oder Fehlen von Werkzeugen, Maschinen und Geräten melden wir unverzüglich dem/der anwesenden Lehrer/in oder in der Direktion. Bei Verunreinigungen oder Beschädigungen gilt das Verursacherprinzip, d.h. der Verursacher muss für den Schaden aufkommen.
  14. Neben der Hausordnung sind die Laborordnung sowie das Lehrer/in-Schüler/in Übereinkommen, die PC-Richtlinien und die Brandschutzordnung zu beachten.
  15. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes und der Schulordnung.
  16. Das Schulgebäude darf in den Pausen für Besorgungen im eigenen Verantwortungsbereich verlassen werden. Die Aufsichtspflicht der Lehrperson für die Schülerin bzw. den Schüler endet mit dem eigenständigen Verlassen des Schulgebäudes.