Hausordnung
Was es in der Schule zu beachten gilt...
- Wir versperren unsere Straßenschuhe und Überkleider im zur Verfügung gestellten Garderobenkasten. Die Unterrichtsräume betreten wir nur mit Hausschuhen, die als solche erkennbar sind. Das Tragen jeder Art von Kopfbedeckung im Berufsschulgebäude (außer religiöse Zugehörigkeit) ist verboten. An den Berufsstand angepasste Bekleidung ist zu achten (keine Jogginghosen, Pyjamas, etc.). Handys schalten wir aus. Wertsachen verwahren wir sicher.
- Alle Gegenstände, die den Unterricht stören, können von den Lehrpersonen abgenommen werden, werden aber zum Ende des Unterrichtsblocks zurückgegeben. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, werden von den Lehrpersonen in der Direktion abgegeben.
- In der Schule und bei Schulveranstaltungen besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot (Mitnahme, Konsum und Zustand).
- Es gilt das Rauchverbot gemäß TNRSG im Gebäude und auf der gesamten Liegenschaft der LBS4.
- Das Konsumieren sämtlicher Rausch- und Suchtmittel wie: Zigaretten, Kautabak, Schnupftabak, Tabakbeutel, Snus jeglicher Art, Hanferzeugnisse jeglicher Art und dergleichen ist im Schulgebäude untersagt.
- Das Konsumieren von Getränken aus nicht verschließbaren Behältnissen (Dosen, Bechern etc.) ist während des Unterrichts und an Bildschirmarbeitsplätzen nicht gestattet.
- Kommt eine Lehrperson nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht, so ist dies nach zehn Minuten in der Direktion zu melden.
- Wir behandeln die schulischen Einrichtungen bzw. das Inventar sorgfältig, die AV-Geräte usw. bedienen nur die Lehrpersonen.
- Wir beachten alle Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften (kein Sitzen auf Fensterbänken, Hinauswerfen von Gegenständen, ...).
- Wir gehen sorgsam mit elektrischer Energie, Wasser und sonstigen Ressourcen um.
- Beim Verlassen des Unterrichts ist die Lehrperson zu informieren. Unterrichtsfreigabe erfolgt ausschließlich durch die Direktion. Im Krankheitsfalle sind die Direktion und der Lehrbetrieb unverzüglich zu verständigen. Die Entschuldigung ist am nächsten Schultag unaufgefordert dem Klassenvorstand vorzulegen.
- Wir halten unsere Sitz- und Arbeitsplätze, unsere Unterrichtsräume sowie den gesamten Schulbereich sauber. Wir beachten die Müll- und Abfalltrennung sorgfältig. Am Ende des Unterrichts schließen wir die Fenster und sorgen für eingezogene Jalousien, die Sessel werden auf die Bänke gestellt, das Licht und der Beamer abgedreht.
- Jede Beschädigung und Verschmutzung in den Unterrichtsräumen, an deren Ausstattung oder an Unterrichtsmitteln sowie das Nichtfunktionieren oder Fehlen von Werkzeugen, Maschinen und Geräten melden wir unverzüglich der anwesenden Lehrperson oder in der Direktion. Bei Verunreinigungen oder Beschädigungen gilt das Verursacherprinzip, d.h. der Verursacher muss für den Schaden aufkommen.
- Neben der Hausordnung sind die Laborordnung sowie das Lehrer*innen-Schüler*innen Übereinkommen, die PC-Richtlinien und die Brandschutzordnung zu beachten.
- Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes und der Schulordnung.
- Das Schulgebäude darf in den Pausen für Besorgungen im eigenen Verantwortungsbereich verlassen werden. Die Aufsichtspflicht der Lehrperson für die Schülerin bzw. den Schüler endet mit dem eigenständigen Verlassen des Schulgebäudes.
Der Schulgemeinschaftsausschuss