Sicherheitsrichtlinie Raum E53

Was es speziell bei der mechanischen Bearbeitung zu beachten gilt...

Um die Sicherheit für alle zu gewährleisten ist es wichtig, die Richtlinien einzuhalten. Diese Sicherheitsrichtlinien sind unbedingt zu befolgen, da es sonst zu schweren Verletzungen kommen kann.

Diese Sicherheitsrichtlinie ergänzt die bestehende Hausordnung und die Laborordnung.

  1. Für Arbeiten im Labor Raum E53 – Handbearbeitung bzw. Mechatronisches Labor sind passende Schuhe und passende Arbeitsbekleidung zu verwenden. Kurze Hosen oder Flip-Flops sind nicht gestattet, Ringe, Uhren und Armkettchen sind abzunehmen und im eigenen Spind zu versperren.

  2. Das Mitnehmen von Schul- und Tragtaschen, Rucksäcken oder Überbekleidung (Anoraks, Mäntel...) sowie von Jause und nicht wiederverschließbaren Getränken ist in der Werkstätte untersagt. Verschließbare Getränkeflaschen dürfen beim Waschbecken im Raum E53 bzw. E54 abgestellt werden aber NICHT am oder unter dem Arbeitsplatz!

  3. Immer mit Konzentration auf das eigene Werkstück und das Werkzeug arbeiten: Verletzungsgefahr.

  4. Keine Arbeiten an oder mit elektrischen Werkzeugen oder Maschinen ohne Zustimmung des/der unterrichtenden Lehrkraft!

  5. Sorgsamer Umgang mit den Werkzeugen und der Einrichtung, Schäden an Werkzeugen oder der Einrichtung sofort der unterrichtenden Lehrkraft melden.

  6. Kein Körnen oder Hämmern auf den Anreißplatten!

  7. Sollten trotz Einweisung Unklarheiten bezügliche der Bedienung einer Maschine oder eines Werkzeuges bestehen, ist unbedingt die unterrichtende Lehrkraft zu fragen!

  8. Bei Verletzungen sofort die unterrichtende Lehrkraft verständigen!

 

Verstöße gegen die Sicherheitsrichtlinie werden der Direktion, den Erziehungsberechtigten und dem Lehrbetrieb zur Kenntnis gebracht und haben allenfalls den Ausschluss von der auszuführenden Laborübung zur Folge.

Für den Schulgemeinschaftsausschuss