PC-Benutzung

Was es im Umgang mit PCs zu beachten gilt...

Ich verpflichte mich mit meiner Unterschrift, die folgenden Richtlinien zu beachten und übernehme die darin festgelegten Verpflichtung

  1. Die Bereitstellung des PCs und des Internet-Zuganges erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf durch die Landesberufsschule 4 (folgend LBS 4 genannt) und ausschließlich zu Unterrichtszwecken. Dem gemäß ist die Benutzung des PCs und des Internet-Zuganges zu anderen als unmittelbar den Unterrichtszwecken verboten. Die private Nutzung des PCs und des Internet-Zuganges zu anderen als ausschließlich oben angeführten Zwecken im Rahmen des jeweiligen Aufgabengebietes ist untersagt.
  2. Es ist untersagt, Programme – zu welchem Zweck auch immer – ohne ausdrückliche Zustimmung der Lehrerin / des Lehrers in den PC einzuspielen oder zu laden, Programme oder Daten vom PC zu laden oder zu verschicken. Die Informationsweitergabe darf ausschließlich zu Unterrichtszwecken im Rahmen des jeweiligen Aufgabengebiets erfolgen. An Außenstehende dürfen Daten nur entsprechend des Datenschutzgesetzes weitergegeben werden.
  3. Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass sowohl ein Zeitkonto hinsichtlich des Internet-Zuganges, als auch die Dokumentation über Internet-Zugriffe durch die LBS 4 geführt und ausgewertet werden darf. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass jeder Zugriff auf Internetseiten und Adressen protokolliert und der Lehrerin / dem Lehrer und der Direktion mitgeteilt wird.
  4. Es ist ausdrücklich untersagt, Internet Seiten mit pornografischem oder politisch radikalem oder gewaltbetontem Inhalt oder Darstellungen von Kinderpornografie zu suchen, aufzurufen, zu verwenden oder zu laden.
  5. Sollten Sie auf Seiten mit pornografischem Inhalt, Darstellungen von Kinderpornografie, mit politisch radikalem oder gewaltbetontem Inhalt stoßen, sind diese – ohne die betroffene Seite zu schließen – der Lehrerin / dem Lehrer bzw. der Direktion zu melden.
  6. Ich nehme zur Kenntnis, dass Verstöße gegen diese Richtlinien einerseits zur Sperre der Zugangsberechtigung zum Internet, aber auch zu weiteren Konsequenzen führen können. Es wird darauf hingewiesen, dass dazu die Lehrberechtigten und Erziehungsberechtigten verständigt werden und gegebenenfalls eine Anzeige bei der Staatsanwalt erfolgen kann.