Lehrer*innen/Schüler*innen-Übereinkommen
Was es im Miteinander zu beachten gilt...
Die Schule ist ein Ort der Begegnung und ein Arbeitsplatz für Lehrer/innen und Schüler/innen. Das Ziel ist die Ausbildung der Berufschüler/innen zu Fachkräften im Rahmen des dualen Ausbildungssystems. Wir, die Lehrer/innen und Schüler/innen, tragen in Eigenverantwortung im Rahmen unserer Möglichkeiten zum konstruktiven Ablauf und zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung bei.
Für uns gelten folgende Grundsätze:
- Im Mittelpunkt stehen Ausbildung und Förderung der Schüler/innen in einem guten Lernklima.
- Gute Zusammenarbeit im gegenseitigen Respekt.
- Gegenseitige Wertschätzung.
- Offene Kommunikation zwischen allen Partnern (Lehrer/innen, Schüler/innen, Lehrberechtigte, Erziehungsberechtigte) – auch im Konfliktfall.
- Wir vermeiden rassistische und sexistische Aussagen und Vorgangsweisen.
- Gegen Verstöße wird nach den gesetzlichen Grundlagen vorgegangen.
Schüler/innen:
- Wir wollen in der Schule das notwendige Fach- und Allgemeinwissen erwerben, unser Ziel ist der positive Abschluss der Berufsschule.
- Wir sind bereit, am Unterricht aktiv teilzunehmen und selbst Verantwortung für uns zu übernehmen und bereiten uns auf einen neuen Lehrgang gewissenhaft vor.
- Im Verhalten zu Mitschüler/innen und Lehrer/innen sind wir höflich und rücksichtsvoll.
- Wir gehen mit dem Inventar der Schule und auch mit Gegenständen, die uns nicht gehören, sorgsam um und verhalten uns entsprechend der Schul- und Hausordnung.
Lehrer/innen:
- Wir sehen uns vor allem als Unterrichtende. Wir legen Wert auf gute Zusammenarbeit mit den Schüler/innen und mit den Erziehungs- und Lehrberechtigten.
- Im Rahmen der Lehrpläne bieten wir zeitgemäßen Unterricht an. Medien und verschiedene Lehrmittel setzen wir bewusst und als sinnvolle Ergänzung des Unterrichts ein.
- Unser Ziel ist es, die Beurteilung der Schüler/innen möglichst objektiv durchzuführen.
- Die Information über Lernziele und Beurteilungskriterien ist allen Schulpartnern zugänglich.
Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen liegen in der Direktion auf. Die Schüler/innenvertretung kann Einsicht nehmen und Kopien anfertigen.