Lehrer*innen/Schüler*innen-Übereinkommen

Was es im Miteinander zu beachten gilt...

Die Schule ist ein Ort der Begegnung und ein Arbeitsplatz für Lehrer/innen und Schüler/innen. Das Ziel ist die Ausbildung der Berufschüler/innen zu Fachkräften im Rahmen des dualen Ausbildungssystems. Wir, die Lehrer/innen und Schüler/innen, tragen in Eigenverantwortung im Rahmen unserer Möglichkeiten zum konstruktiven Ablauf und zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung bei.

Für uns gelten folgende Grundsätze: 

  • Im Mittelpunkt stehen Ausbildung und Förderung der Schüler/innen in einem guten Lernklima.
  • Gute Zusammenarbeit im gegenseitigen Respekt.
  • Gegenseitige Wertschätzung.
  • Offene Kommunikation zwischen allen Partnern (Lehrer/innen, Schüler/innen, Lehrberechtigte, Erziehungsberechtigte) – auch im Konfliktfall.
  • Wir vermeiden rassistische und sexistische Aussagen und Vorgangsweisen.
  • Gegen Verstöße wird nach den gesetzlichen Grundlagen vorgegangen.

Schüler/innen:

  • Wir wollen in der Schule das notwendige Fach- und Allgemeinwissen erwerben, unser Ziel ist der positive Abschluss der Berufsschule.
  • Wir sind bereit, am Unterricht aktiv teilzunehmen und selbst Verantwortung für uns zu übernehmen und bereiten uns auf einen neuen Lehrgang gewissenhaft vor.
  • Im Verhalten zu Mitschüler/innen und Lehrer/innen sind wir höflich und rücksichtsvoll.
  • Wir gehen mit dem Inventar der Schule und auch mit Gegenständen, die uns nicht gehören, sorgsam um und verhalten uns entsprechend der Schul- und Hausordnung.

Lehrer/innen:

  • Wir sehen uns vor allem als Unterrichtende. Wir legen Wert auf gute Zusammenarbeit mit den Schüler/innen und mit den Erziehungs- und Lehrberechtigten.
  • Im Rahmen der Lehrpläne bieten wir zeitgemäßen Unterricht an. Medien und verschiedene Lehrmittel setzen wir bewusst und als sinnvolle Ergänzung des Unterrichts ein.
  • Unser Ziel ist es, die Beurteilung der Schüler/innen möglichst objektiv durchzuführen.
  • Die Information über Lernziele und Beurteilungskriterien ist allen Schulpartnern zugänglich.

Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen liegen in der Direktion auf. Die Schüler/innenvertretung kann Einsicht nehmen und Kopien anfertigen.