Laborordnung

Was es in den Labors zu beachten gilt...

Die sehr empfindlichen und teuren Laboreinrichtungen sowie die Gefahren des elektrischen Stromes erfordern neben der allgemeinen Hausordnung

  • Schülern und Schülerinnen ist der Aufenthalt in den Labors nur im Beisein einer Lehrerin/eines Lehrers gestattet.
  • Das Betreten der Labors ist nur mit Hausschuhen erlaubt.
  • Das Mitnehmen von Schul- und Tragtaschen, Rucksäcken oder Überbekleidung (Anoraks, Mäntel...) sowie von Jause und nicht wiederverschließbaren Getränken in die Laborräume ist untersagt. Verschließbare Getränkefalschen dürfen beim Waschbecken im Laborraum abgestellt werden aber NICHT am oder unter dem Laborarbeitsplatz!
  • Alle Laboreinrichtungen (Schalt- und Bedienungselemente, Übungseinrichtungen, Messleitungen...) und Messgeräte sind sorgsam und ihrem Zweck entsprechend zu behandeln.
  • Alle Tätigkeiten (Schaltungsaufbau, Einschalten der Anlage...) dürfen erst nach ausdrücklicher Anweisung des Lehrers erfolgen.
  • Das „Unter-Spannung-setzen“ (EINSCHALTEN) des Laborarbeitsplatzes erfolgt erst nach der Fertigmeldung, und zwar nur durch die Lehrerin/den Lehrer bzw. nach deren/dessen ausdrücklicher Anordnung. Bei einer Fehlschaltung ist jeweils eine neue Fertigmeldung erforderlich.
  • Aus Sicherheitsgründen sind alle elektrischen Anlagenteile (metallische Übungseinrichtungen, Steckvorrichtungen, Klemmen, Messleitungen etc.) als „unter Spannung stehend“ zu betrachten.
  • Nach dem jeweiligen Übungsende sind die Regler und Schalter vom Schüler auf NULL zu schalten. Die Anlage wird dann von der unterrichtenden Lehrerin/vom unterrichtenden Lehrer spannungsfrei geschaltet.
  • Die Messgeräte sind nach beendeter Übung vor der Einlagerung stets auf den höchsten Wechselspannungsmessbereich einzustellen und auszuschalten. Außerdem sind die Messgeräte an ihren Standort zurückzustellen.
  • Defekte an Messgeräten bzw. Laboreinrichtungen sind der Lehrerin/dem Lehrer unverzüglich zu melden.
  • Bei Gefahr ist sofort die NOT-AUS-Taste zu betätigen. Das Wiedereinschalten erfolgt nur durch die Lehrerin/den Lehrer.
  • Missbräuchliche Betätigung der NOT-AUS-Taste wird geahndet.
  • Die Kosten, die durch fahrlässige oder gar vorsätzliche Beschädigung bzw. Ankritzeln (Filzstifte...) von Geräten und Einrichtungen entstehen, sind vom Verursacher zu ersetzen. Jeder Schüler/jede Schülerin ist für seinen/ihren Arbeitsplatz verantwortlich.
  • Zur Brandbekämpfung sind Feuerlöscher vorhanden. Die Anbringungsorte, auf die in der Laboreinführung durch den Lehrer hingewiesen wird, sollen sich die Schüler/innen einprägen.